Seminarverwaltung für geförderte Weiterbildung

Wie Ihre Akademie von geförderten Weiterbildungen profitieren kann

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Bildungsanbieter, die geförderte Weiterbildungen durch die Agentur für Arbeit oder Jobcenter anbieten möchten, müssen sich an strikte Richtlinien und Zertifizierungsanforderungen halten. Diese Anforderungen stellen sicher, dass nur qualitativ hochwertige Bildungsangebote gefördert werden, die arbeitsmarktpolitischen Zielen entsprechen. Für Bildungsanbieter eröffnet dies jedoch große Chancen: Sie können eine breitere Zielgruppe ansprechen und von staatlichen Förderprogrammen profitieren.

Wir geben Ihnen einen umfassenden Überblick darüber, welche Schritte Sie unternehmen müssen, um Ihre Akademie für geförderte Weiterbildungen zu zertifizieren. Zudem zeigen wir, wie spezialisierte Softwarelösungen die Trainingsverwaltung deutlich vereinfachen können.

1. Anforderungen an Bildungsanbieter für geförderte Weiterbildungen

Um als Bildungsanbieter geförderte Weiterbildungen anbieten zu dürfen, müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden. Diese Anforderungen betreffen sowohl die institutionellen Voraussetzungen des Trägers als auch die inhaltlichen und organisatorischen Aspekte der einzelnen Bildungsmaßnahmen.

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Zielgruppen und Finanzierungsmodelle:

Verschiedene Zielgruppen können von geförderten Weiterbildungen profitieren, wobei jede Gruppe von spezifischen Fördermodellen abgedeckt wird:

    • Arbeitssuchende: Diese Zielgruppe ist die größte Nutzergruppe für geförderte Weiterbildungen. Sie können über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter Bildungsgutscheine erhalten, um Maßnahmen zu besuchen, die ihre Chancen auf eine Rückkehr in den Arbeitsmarkt erhöhen.
    • Umschüler: Besonders in Zeiten des Fachkräftemangels und des Strukturwandels wird die Umschulung von Fachkräften gefördert. Diese Personen erhalten häufig eine Förderung durch Umschulungsgutscheine.
    • Berufsrückkehrer: Personen, die nach längeren Pausen (z.B. Elternzeit oder Pflegezeiten) wieder ins Berufsleben einsteigen, können ebenfalls gefördert werden. Hier kommen spezielle Förderprogramme zum Einsatz, die ihre berufliche Wiedereingliederung unterstützen.
    • Beschäftigte in KMUs (WeGebAU): Mit dem Programm WeGebAU (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Arbeitnehmer in Unternehmen) fördert die Bundesagentur für Arbeit auch Qualifizierungsmaßnahmen von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen, um deren berufliche Kompetenzen zu stärken und sie im Unternehmen zu halten.
    • Bildungsgutschein (§ 81 SGB III): Dies ist das bekannteste Finanzierungsmodell für Arbeitssuchende. Der Gutschein deckt die gesamten Kosten der Weiterbildung ab, wenn diese als notwendig für die berufliche Wiedereingliederung erachtet wird.
    • Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) (§ 45 SGB III): Hiermit werden Maßnahmen zur Verbesserung der Eingliederungschancen, z.B. Bewerbungstrainings oder Coachings, finanziert.

Jede dieser Fördermaßnahmen hat spezifische Voraussetzungen und Bedingungen, die Bildungsanbieter bei der Planung und Umsetzung ihrer Angebote berücksichtigen müssen.

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Zertifizierungen und Zulassungen nach § 178 SGB III und AZAV:

Um Weiterbildungsmaßnahmen durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter abrechnen zu können, müssen Bildungsanbieter die AZAV-Zulassung (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) erhalten. Diese Verordnung regelt die Zulassung von Trägern und Maßnahmen im Bereich der beruflichen Weiterbildung.

    • Trägerzulassung: Diese Zertifizierung stellt sicher, dass der Bildungsträger als Institution zuverlässig, qualifiziert und in der Lage ist, Bildungsmaßnahmen erfolgreich durchzuführen. Hierfür muss der Träger bestimmte Qualitätskriterien erfüllen, wie z.B. die Einrichtung eines Qualitätsmanagementsystems und die Sicherstellung der personellen und finanziellen Stabilität.
    • Maßnahmezulassung: Jede einzelne Weiterbildungsmaßnahme, die gefördert werden soll, muss gesondert zertifiziert werden. Dies gewährleistet, dass die Maßnahme sowohl inhaltlich als auch organisatorisch den Anforderungen des SGB III entspricht. Hierbei spielt die Vermittlung arbeitsmarktrelevanter Kompetenzen eine zentrale Rolle.
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Wichtige gesetzliche Grundlagen:

    • § 178 SGB III: Regelt die Grundsätze der Förderung von Weiterbildung.
    • AZAV: Spezifische Verordnung, die die Zulassung von Bildungsträgern und Maßnahmen strukturiert.

2. Prozess der Zulassung und Zertifizierung für Bildungsanbieter

Der Zulassungsprozess nach der AZAV ist streng reguliert und stellt sicher, dass nur qualifizierte Anbieter geförderte Maßnahmen anbieten dürfen. Hier die wichtigsten Schritte:

a) Voraussetzungen für die Trägerzulassung nach AZAV

Der Prozess der Trägerzulassung prüft die Eignung des Bildungsträgers als Ganzes. Um diese Zulassung zu erhalten, müssen Bildungsanbieter verschiedene Anforderungen nachweisen:

  • Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (§ 2 Abs. 2 AZAV):
    Der Bildungsträger muss sowohl finanziell als auch personell in der Lage sein, langfristig zu operieren. Dies beinhaltet die Vorlage von Finanzdokumenten, die belegen, dass der Träger über ausreichende Mittel verfügt, um die Bildungsmaßnahmen durchzuführen, auch wenn es zu Verzögerungen bei Förderzahlungen kommen sollte.
     
  • Angemessene Ausstattung (§ 2 Abs. 4 AZAV):
    Die Einrichtungen, in denen die Bildungsmaßnahmen stattfinden, müssen technisch und räumlich den Anforderungen der geplanten Maßnahmen entsprechen. Dazu gehört die Verfügbarkeit geeigneter Räumlichkeiten, technischer Ausstattung wie IT-Infrastruktur, sowie gegebenenfalls spezialisiertes Equipment für fachspezifische Schulungen.
     
  • Qualitätsmanagementsystem:
    Um eine Trägerzulassung zu erhalten, muss der Bildungsträger ein etabliertes Qualitätsmanagementsystem nachweisen, das sicherstellt, dass die Bildungsangebote dauerhaft auf einem hohen Niveau durchgeführt werden. Typische Standards sind hier die DIN EN ISO 9001 oder spezifische Bildungsstandards wie LQW (Lernerorientierte Qualität in der Weiterbildung).
     
  • Beauftragung einer fachkundigen Stelle (§ 5 AZAV):
    Eine von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) zugelassene "fachkundige Stelle" muss beauftragt werden, um den Träger und seine Maßnahmen zu prüfen. Diese Stelle führt den Zertifizierungsprozess durch und prüft, ob der Träger alle rechtlichen Anforderungen erfüllt.

b. Voraussetzungen für die Maßnahmezulassung nach AZAV

Jede Maßnahme muss separat zugelassen werden. Hierfür müssen Bildungsanbieter ein detailliertes Konzept der Maßnahme vorlegen, das Lernziele, Lehrinhalte und den geplanten Ablauf beschreibt.

  • Lernzielorientierung (§ 8 AZAV):
    Die Maßnahme muss klar definierte Lernziele haben, die dazu geeignet sind, die Eingliederungschancen der Teilnehmenden in den Arbeitsmarkt zu verbessern. Dies wird besonders streng geprüft, um sicherzustellen, dass die Maßnahme einen konkreten Nutzen für die Teilnehmenden hat.
     
  • Verlaufs- und Abschlusskontrolle:
    Es muss dokumentiert werden, wie der Lernfortschritt der Teilnehmenden kontrolliert wird (z.B. durch Prüfungen, Praxisübungen oder Feedbackgespräche). Der Abschluss der Maßnahme muss ebenfalls mit entsprechenden Nachweisen belegt werden.

3. Herausforderungen für Bildungsanbieter im Zulassungsprozess

Der Prozess der AZAV-Zulassung kann aufgrund der hohen Anforderungen herausfordernd sein. Viele Bildungsanbieter stehen vor komplexen Aufgaben, die eine gründliche Vorbereitung und laufende Dokumentation erfordern.

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a. Dokumentationspflichten:

Eine der größten Herausforderungen im Zusammenhang mit der AZAV-Zulassung ist die umfangreiche Dokumentation. Bildungsanbieter müssen sicherstellen, dass sie alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise vollständig und korrekt führen, insbesondere im Hinblick auf:
 

  • Teilnehmerlisten und -daten: Jede Maßnahme erfordert eine exakte Teilnehmerverwaltung. Dazu gehören Anwesenheitsnachweise, Leistungsnachweise sowie Informationen über den individuellen Lernfortschritt der Teilnehmenden.
     
  • Leistungsnachweise: Der Lernerfolg der Teilnehmer muss dokumentiert und jederzeit nachvollziehbar sein. Dies umfasst Prüfungen, Evaluationsberichte und Abschlusszertifikate.
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  • Berichte und Nachweise für die Arbeitsagentur: Für die Abrechnung der Maßnahmen müssen regelmäßig Berichte eingereicht werden, die den Fortschritt und Erfolg der Maßnahmen dokumentieren.

b. Qualitätssicherung:

Die AZAV verlangt von Bildungsanbietern, dass sie ein umfassendes Qualitätssicherungssystem einrichten. Das bedeutet nicht nur, dass die Maßnahmen an sich regelmäßig überprüft und evaluiert werden müssen, sondern auch, dass der Bildungsträger als Ganzes sich kontinuierlich verbessern muss.

  • Interne Audits: Die Bildungsanbieter müssen regelmäßig interne Audits durchführen, um sicherzustellen, dass alle Prozesse und Abläufe den Anforderungen entsprechen. Dies erfordert eine ständige Anpassung und Überprüfung der internen Strukturen und der Maßnahmenqualität.
     
  • Externe Überprüfungen: Mindestens einmal pro Jahr wird die Einhaltung der Qualitätsstandards durch die fachkundige Stelle überprüft. Bei diesen Audits werden sowohl die organisatorischen als auch die inhaltlichen Aspekte der Maßnahmen unter die Lupe genommen.

c. Teilnehmerverwaltung und -kommunikation:

Besonders bei großen Maßnahmen oder vielen Teilnehmenden kann die Verwaltung der Daten eine Herausforderung darstellen. Dazu gehört die sorgfältige Verwaltung von Teilnehmerlisten, Anwesenheitsnachweisen, Zertifikaten und Feedbackbögen. Außerdem müssen die Kommunikation mit den Teilnehmern und die Zusammenarbeit mit der Arbeitsagentur professionell und zuverlässig ablaufen.

4. Vorteile einer Seminarverwaltungs-Software für geförderte Weiterbildung

Eine speziell entwickelte Seminarverwaltungs-Software bietet Bildungsanbietern erhebliche Vorteile, wenn es darum geht, die Anforderungen der AZAV zu erfüllen und geförderte Maßnahmen zu verwalten.

 

 

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  • a. Automatisierung und Effizienzsteigerung:
    Verwaltungsaufgaben wie die Erstellung von Teilnehmerlisten, die Planung von Maßnahmen und die Abrechnung mit der Arbeitsagentur können automatisiert werden, wodurch der manuelle Aufwand erheblich reduziert wird. Dies minimiert das Risiko von Fehlern und sorgt für mehr Effizienz im administrativen Bereich.
     
  • b. Integration von Zertifizierungsanforderungen:
    Die Software kann so eingerichtet werden, dass sie die spezifischen Anforderungen der AZAV berücksichtigt. Dies ermöglicht eine einfache Überwachung der Dokumentationspflichten und sorgt dafür, dass alle Unterlagen immer auf dem neuesten Stand sind.
     
  • c. Teilnehmermanagement:
    Eine moderne Verwaltungssoftware ermöglicht die vollständige Übersicht über den Status der Teilnehmenden. Dazu gehören unter anderem Anwesenheitskontrollen, Leistungskontrollen und individuelle Teilnehmerprofile, die für die Kommunikation mit der Arbeitsagentur bereitgestellt werden können.
     
  • d. Transparenz und Nachvollziehbarkeit:
    Eine spezialisierte Software stellt sicher, dass alle relevanten Daten und Prozesse jederzeit nachverfolgbar sind. Dies ist besonders hilfreich bei Audits, da alle erforderlichen Informationen auf Knopfdruck bereitgestellt werden können.

5. Zertifizierungen und Audits: Wie Software den Prozess erleichtert

Die Zertifizierungs- und Auditprozesse sind anspruchsvoll und erfordern eine lückenlose Dokumentation. Hier kann eine spezialisierte Softwarelösung Bildungsanbieter unterstützen:

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a. Unterstützung bei der Träger- & Maßnahmezertifizierung:

Die Software kann helfen, alle erforderlichen Unterlagen, die für die Träger- und Maßnahmezertifizierung notwendig sind, automatisch zu verwalten und zu aktualisieren. Dadurch wird sichergestellt, dass der Bildungsträger immer auditfähig bleibt.

b. Vorbereitung auf Audits:

Bei Audits müssen alle relevanten Daten schnell und einfach verfügbar sein. Eine gute Software sorgt dafür, dass Berichte, Teilnehmerlisten, Zertifikate und andere Nachweise jederzeit abrufbar und revisionssicher gespeichert sind.

6. Rechtssicherheit und Datenschutz

Datenschutz und Rechtssicherheit sind essenzielle Themen für Bildungsanbieter. Eine spezialisierte Software hilft dabei, diese Anforderungen einzuhalten.

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a. Datenschutzbestimmungen (DSGVO-konform):

Eine Software, die DSGVO-konform arbeitet, schützt die sensiblen Daten der Teilnehmenden und sorgt dafür, dass diese nur von autorisierten Personen eingesehen werden können. Die Speicherung und Verarbeitung von Teilnehmerdaten muss stets den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, insbesondere bei der Arbeit mit öffentlichen Fördermitteln.

b. Revisionssicherheit und Nachvollziehbarkeit:

Alle Daten müssen revisionssicher gespeichert werden, sodass jederzeit nachvollziehbar ist, wer auf welche Informationen zugegriffen und welche Änderungen vorgenommen hat. Diese Revisionssicherheit ist nicht nur für Audits, sondern auch für interne Überprüfungen unerlässlich.

5. Zertifizierungen und Audits: Wie Software den Prozess erleichtert

Spezialisierte Seminarverwaltungs-Software ist  für Bildungsanbieter, die vom Arbeitsamt geförderte Weiterbildungen anbieten möchten, ein unverzichtbares Hilfsmittel. Sie optimieren den Zertifizierungsprozess, erleichtern die Dokumentation und machen es einfacher, den komplexen administrativen Anforderungen der AZAV gerecht zu werden.

Mit einer solchen Lösung können Sie nicht nur Zeit und Ressourcen sparen, sondern auch die Qualität und Effizienz Ihrer Maßnahmen steigern

8. Checkliste: Wichtige Funktionen von Seminarverwaltungs-Software

 

1. Zertifizierungsmanagement

  • Dokumentenmanagement: Möglichkeit, alle erforderlichen Zertifizierungsunterlagen sicher zu speichern und zu verwalten.
  • Erinnerungsfunktion: Automatische Benachrichtigungen für fällige Zertifizierungen oder Audits.

2. Teilnehmerverwaltung

  • Datenmanagement: Erfassung und Verwaltung aller Teilnehmerdaten, einschließlich Kontaktdaten und Fortschritt.
  • Anwesenheitsverfolgung: Automatisierte Anwesenheitslisten zur Dokumentation und Abrechnung.
  • Zertifikatsgenerierung: Automatisierte Erstellung von Teilnahmezertifikaten und Bescheinigungen.

3. Programmdokumentation

  • Kursmanagement: Verwaltung von Kursinhalten, Lehrplänen und Lernzielen für alle angebotenen Programme.
  • Leistungsbeurteilung: Tools zur Bewertung und Dokumentation des Lernfortschritts der Teilnehmer.

4. Abrechnungsfunktionen

  • Rechnungsstellung: Automatisierte Erstellung und Versendung von Rechnungen an die Arbeitsagentur oder andere Stellen.
  • Finanzberichterstattung: Umfangreiche Reporting-Tools zur Überwachung von Einnahmen und Ausgaben.

5. Berichtswesen und Analytics

  • Echtzeit-Datenanalyse: Dashboards zur Analyse von Teilnehmerzahlen, Erfolgsquoten und Programmleistung.
  • Reporting-Tools: Möglichkeit zur Erstellung von Berichten für die Arbeitsagentur und andere Institutionen.

6. Integration von Förderungsprogrammen

  • Vouchermanagement: Verwaltung und Dokumentation von Bildungsgutscheinen und anderen Förderprogrammen.
  • Schnittstellen zu Behörden: Integration mit Systemen der Arbeitsagentur zur automatischen Übermittlung von Daten.

7. Qualitätssicherung

  • Feedback-System: Möglichkeit zur Erfassung von Teilnehmerfeedback zur kontinuierlichen Verbesserung.
  • Audit-Dokumentation: Tools zur Unterstützung von internen und externen Audits durch Bereitstellung aller erforderlichen Dokumente.

8. Datenschutz und Sicherheit

  • DSGVO-Konformität: Sicherstellung, dass alle personenbezogenen Daten gemäß den Datenschutzbestimmungen verarbeitet werden.
  • Zugriffsrechte: Verwaltung von Benutzerrechten, um sicherzustellen, dass nur autorisierte Personen Zugriff auf sensible Daten haben.

9. Benutzerfreundlichkeit

  • Intuitive Benutzeroberfläche: Einfache Navigation und Bedienbarkeit für Administrations- und Teilnehmerdaten.
  • Mobile Zugänglichkeit: Zugriff auf die Software von verschiedenen Geräten (PC, Tablet, Smartphone).

10. Support und Schulung

  • Kundensupport: Verfügbarkeit von technischem Support und Schulungsmaterialien.
  • Webinare und Tutorials: Bereitstellung von Schulungen zur optimalen Nutzung der Software.

Diese Checkliste hilft Schulungsanbietern, die geeignete Seminarverwaltungssoftware auszuwählen, um die Anforderungen geförderter Weiterbildungsprogramme erfolgreich zu erfüllen und ihre Prozesse zu optimieren.

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